Gewerkschaft der Polizei Bayern stellt sich nach dem Schusswaffengebrauch gegen einen 14-jährigen Schüler aus dem Landkreis Miesbach hinter die eingesetzten Polizeibeamten

Die Gewerkschaft der Polizei Bayern stellt sich nach dem Schusswaffengebrauch gegen einen 14-jährigen Schüler aus dem Landkreis Miesbach hinter die eingesetzten Polizeibeamten.

Der Jugendliche türkischer Staatsangehörigkeit und kurdischer Abstammung war in München von der Polizei mit Schusswaffen verletzt worden. Die GdP betont, dass die Einsatzkräfte in einer solchen Situation innerhalb von Sekunden entscheiden müssten, welche Gefahr von einer vermeintlichen Waffe ausgeht.

Eine täuschend echte Softair- oder Anscheinswaffe sei für Polizisten zunächst nicht von einer scharfen Schusswaffe zu unterscheiden. GdP-Landeschef Florian Leitner warnt deshalb vor Vorverurteilungen.

Der Schusswaffengebrauch wird unabhängig und unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft untersucht. Die GdP weist zudem den Vorwurf zurück, Herkunft oder Nationalität des Jugendlichen hätten bei der Entscheidung eine Rolle gespielt.

Quelle: Polizei
Foto: Symbolbild