Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen fand gestern eine Hauptverhandlung wegen fahrlässiger Tötung statt. Ein angeklagter Fahrer zog seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurück.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen befasste sich mit einem Verkehrsunfall, der sich am 18.09.2025 auf der B11 an der Anschlussstelle Wolfratshausen der A95 ereignet hatte.
Ein von der Autobahn abfahrender Lkw, dessen 55-jähriger Fahrer zum Tatzeitpunkt war, hielt zunächst an der Haltelinie. Beim anschließenden Abbiegen auf die B11 in Richtung Münsing übersah der Fahrer ein vorfahrtsberechtigtes Motorrad. Das Motorrad fuhr auf der B11 von Münsing nach Wolfratshausen. Der Motorradfahrer überschlug sich nach einer Bremsung und geriet unter den Lkw, der einen Großteil der Fahrbahn versperrte, und starb infolge der Verletzungen.
Das Amtsgericht hatte zunächst einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen, der eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen à 50 Euro festsetzte. Der Angeklagte legte Einspruch dagegen ein. Nach der heute durchgeführten Beweisaufnahme nahm er diesen Einspruch jedoch zurück.
Im Rahmen der Beweisaufnahme wurden der ermittelnde Polizeibeamte, ein hinter dem Verunglückten fahrender Motorradfahrer sowie ein Verkehrssachverständiger vernommen. Der Sachverständige sagte zur Unfallrekonstruktion aus. Die Hauptverhandlung erregte besonderes öffentliches Interesse, da es sich bei dem verunglückten Motorradfahrer um einen im Gerichtsbezirk tätigen Rechtsanwalt handelte.
Quelle: Amtsgericht Wolfratshausen