Für den bevorstehenden Alpenland Firmenlauf 2026 wurden verkehrsrechtliche Anordnungen für Geretsried festgelegt. Diese umfassen kurzzeitige Verkehrsregelungen, Sperrungen und Haltverbote, die in Absprache mit der Polizeiinspektion Geretsried erfolgen.
Eine kurzzeitige Verkehrsregelung betrifft die B 11 Einfahrt Mitte (Rathaus). Die entsprechenden Verkehrszeichen werden ab 17:00 Uhr aufgestellt. Die Zufahrt zum Karl-Lederer-Platz bleibt während der Veranstaltung beziehungsweise bis zum nächsten Werktag, dem 26.06.2025, um 09:00 Uhr komplett gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt über die bestehende Ampelanlage sowie durch Verkehrszeichen und Absperrschranken.
Für die B 11 – Einfahrt Mitte – Rathaus aus Richtung Wolfratshausen sind unter anderem Zeichen 101 „Gefahrenstelle“ (nach Abzweig Am Forst) und Zeichen 274-50 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h“ in Kombination mit Zeichen 214-20 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts“ vorgesehen. Ähnliche Regelungen mit Zeichen 101 „Gefahrenstelle“ (nach Hollywoodkurve) und Zeichen 274-50 in Kombination mit Zeichen 214-10 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts“ gelten für die Einfahrt aus Richtung Königsdorf.
Die Einfahrt Geretsried-Mitte (Karl-Lederer-Platz) wird mit Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und Absperrschranken mit Warnleuchten gesichert. Bei gefüllter Tiefgarage werden die Absperrschranken auch vor die Einfahrt der Tiefgarage gestellt. Für die B 11 – Ausfahrt Parkplatz Böhmwiese ist Zeichen 209-31 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links“ vorgesehen.
Der Karl-Lederer-Platz sowie die Laufstrecke werden gemäß beiliegendem Verkehrszeichenplan gesperrt. Die Sperrung am Karl-Lederer-Platz sowie in der Egerlandstraße zwischen den Wendeschleifen bleibt während der gesamten Veranstaltung bestehen. Die Einbahnregelung im Martin-Luther-Weg wird aufgehoben. Die Zufahrt auf den Karl-Lederer-Platz von Martin-Luther-Weg und Graslitzer Straße bleibt auch nach dem Lauf gesperrt.
Ab Mittwoch, dem 17.06.2026, erfolgt die Beschilderung für absolute Haltverbote (VZ 283), die am 24.06.2026 ganztägig von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr gültig sind. Dies betrifft die Graslitzer Straße (von Einmündung Karl-Lederer-Platz bis Einmündung Kirchplatz rechtsseitig), die Egerlandstraße (Parkbuchten von Prießnitzweg bis Einmündung Kirchplatz, beidseitig), den Geltinger Weg (von Einmündung Egerlandstraße bis Einmündung Schlesische Straße und bis Anfang reiner Fuß-/Radweg beidseitig), den Martin-Luther-Weg (gesamte Fläche der gekennzeichneten Parkflächen rechtsseitig und linksseitig) sowie den Karl-Lederer-Platz (gesamte Fläche der gekennzeichneten Parkflächen rechtsseitig).
Ebenfalls ab Mittwoch, dem 17.06.2026, werden absolute Haltverbote für den Rathausparkplatz auf dem Rathausinnenhof (bereits für Bauarbeiten gesperrt) sowie den Ratsstubenparkplatz (für die Einsatzzentralen des BRK und der Polizei sowie für den Sanitärbereich) beschildert, gültig vom 24.06.2026 ganztägig von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Sperrungen oder Umleitungen sind unverzüglich nach Ende der Veranstaltung aufzuheben.
Quelle: Verkehrsrechtliche Anordnung
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