Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen bietet im Sommer 2026 eine mobile Sammlung für schadstoffhaltige Abfälle an. Die Problemmüllentsorgung findet an sechs zentralen Sammelstellen statt, bevor im Herbst alle Gemeinden angefahren werden.
Die mobile Problemmüllentsorgung im Sommer 2026 wird an sechs zentralen Sammelstellen mit einem größeren Einzugsgebiet durchgeführt. Die Sammeltermine und -orte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind wie folgt:
In Garmisch-Partenkirchen (Partenkirchen) können Abfälle am Freitag, den 26. Juni, von 10:00 bis 14:00 Uhr bei den Gemeindewerken in der Adlerstraße abgegeben werden. In Garmisch (Garmisch-Partenkirchen) ist die Sammlung am Samstag, den 27. Juni, von 9:00 bis 13:00 Uhr am Eisstadion, Bgm.-Neidlinger Platz.
Für das Einzugsgebiet Mittenwald, Krün und Wallgau findet die Sammlung am Donnerstag, den 2. Juli, von 8:30 bis 12:30 Uhr am Wertstoffhof in Mittenwald, Am Horn 1a, statt. In Oberau, für die Gemeinden Grainau, Farchant, Oberau, Eschenlohe und Schwaigen, ist der Termin am Donnerstag, den 9. Juli, von 8:30 bis 12:30 Uhr am Gemeindebauhof Am Gießenbach.
Das Einzugsgebiet Ettal, Oberammergau, Unterammergau, Saulgrub, Bad Bayersoien und Bad Kohlgrub wird am Donnerstag, den 16. Juli, von 8:30 bis 12:30 Uhr am Parkplatz Eugen-Papst-Straße in Oberammergau bedient. Die Deponie Schwaiganger (Ohlstadt), zuständig für Großweil, Murnau, Ohlstadt, Riegsee, Seehausen, Uffing und Spatzenhausen, bietet die Sammlung am Freitag, den 24. Juli, von 8:30 bis 12:30 Uhr an der Deponie Schwaiganger, Schnaiter Holz 1, an.
Angenommen werden unter anderem Laborchemikalien und Gifte, Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Düngemittel, Säuren, Laugen, Salze, verbrauchte Fotochemikalien, lösemittelhaltige Substanzen wie Desinfektionsmittel und Holzschutzmittel, Haushaltsreiniger, Spraydosen, ölhaltige Abfälle, Lacke, Lasuren und Beizen (keine Dispersionswandfarben), quecksilberhaltige Abfälle, PCB-befüllte Kondensatoren bis zum Herstellungsjahr 1983, Batterien und Geräteakkus (maximal 3 Weidezaunbatterien pro Anfallstelle), Feuerlöscher auf Pulver- und Halonbasis sowie unvermischtes Mineral-Altöl ohne Herkunftsnachweis in Kleinmengen bis maximal 5 kg.
Nicht angenommen werden Dispersionsfarben, -kleber und ausgetrocknete Lacke, Haus- und Sperrmüll, Autoteile, Kfz-Reifen, Windschutzscheiben, Kfz-Akkus und E-Mobilitäts-Akkus, Asbestabfälle, schadstoffhaltige Bauabfälle, Altmedikamente, Elektrogeräte, Druckgasflaschen, Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen), Feuerwerks- und Sprengkörper, Munition, Tierkadaver, Speisefette und -öle sowie Körperpflegemittel und Kosmetika.
Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Garmisch-Partenkirchen