Auf dem Erholungsgelände Ambach am Starnberger See gelten seit dem 15. Mai neue Regelungen. Diese umfassen ein temporäres Hundeverbot, ein generelles Verbot von Feuermachen und Grillen sowie Einschränkungen beim Einsatz technischer Geräte.
Der Kreistag des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen hatte sich im November mit der Neufassung der Benutzungssatzung beschäftigt. Die Anpassungen sollen den gestiegenen Besucherzahlen und den damit verbundenen Herausforderungen Rechnung tragen sowie ein rücksichtsvolles und sicheres Miteinander auf dem Gelände fördern.
Seit dem 15. Mai und bis zum 15. September dürfen Hunde nicht auf dem Erholungsgelände Ambach mitgeführt werden. Außerhalb dieser Zeit gilt eine Leinenpflicht. Diese Regelung dient dem Schutz der Badegäste und der Gewährleistung ihrer Sicherheit.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Feuermachen und Grillen. Die Feuerstellen am Seeufer wurden aufgelöst, und das Feuermachen sowie Grillen sind nun untersagt. Hintergrund sind vermehrte Beschwerden über Rauchbelästigung und ein erhöhtes Waldbrandrisiko durch längere Trockenphasen. Das Grillen auf den Liegewiesen bleibt weiterhin untersagt.
Darüber hinaus ist der Einsatz von Drohnen, ferngesteuerten Booten, Flugzeugen, Autos und ähnlichen Geräten während der Badesaison untersagt. Auch Lenkdrachen, insbesondere Kites, sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Die Beschilderung auf dem Erholungsgelände Ambach wurde entsprechend der neuen Regelungen angepasst. Zudem soll die Kontrolle der Einhaltung der Satzung durch einen beauftragten Sicherheitsdienst verstärkt werden.
Weitere Informationen sowie die vollständige Satzung sind auf der Website des Landratsamtes unter www.lra-toelz.de/de/buergerservice/themen-a-z/erholungsgelaende-ambach/ verfügbar.
Quelle: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Bildquelle: Albrecht Fietz auf Pixabay