Zum Schutz der Wiesenbrüter: Betretungsverbot Loisach-Kochelsee-Moore bis 15. Juli

Zum Schutz seltener und stark bedrohter Vogelarten gilt im Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore bis einschließlich 15. Juli ein jährliches Betretungsverbot. Das Gebiet darf in diesem Zeitraum nur auf ausgewählten Wegen betreten werden, und Hunde müssen angeleint sein.

Das Betretungsverbot dient dem Schutz von Vogelarten wie dem Brachvogel, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Kiebitz. Die Wege, die betreten werden dürfen, sind auf Schautafeln vor Ort markiert.

Die Loisach-Kochelsee-Moore erstrecken sich entlang der Loisach vom Kochelsee bis Penzberg und gehören mit rund 4.000 qm2 Ausdehnung zu den größten zusammenhängenden Feuchtgebieten Deutschlands. Sie zeichnen sich durch große Flächen mit wenigen Bäumen und Sträuchern aus.

Das Gebiet hat eine bedeutende Funktion als Brutstätte für seltene und stark bedrohte Vogelarten, nicht nur lokal, sondern auch für Mitteleuropa. Bodenbrütende Vogelarten benötigen diese offenen Bereiche. Da die Vögel in der freien Wiese ungeschützt brüten und ihre Jungtiere aufziehen, können sie leicht gestört werden, wenn Menschen oder Hunde zu nah an die Nester herantreten. Ein Aufscheuchen der brütenden Vögel bringt den Nachwuchs in Gefahr. Die Einhaltung der Bestimmungen ist daher zum Schutz der Tiere von großer Bedeutung. Die Naturschutzwacht kontrolliert dies vor Ort.

Mehr Informationen sind auf der Seite des Tölzer Land Tourismus unter www.dein-toelzer-land.de/die-loisach-kochelsee-moore abrufbar. Die Verordnung über „die Beschränkung und Regelung des Betretungsrechts in dem Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore in den Gemeinden Benediktbeuern, Bichl, Kochel am See und Schlehdorf“ kann auf der Homepage des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen eingesehen werden.

Quelle: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen (Symbolbild)