Fundräder in Wolfratshausen: Eigentümer können sich bis 7. Mai melden

Die Stadtverwaltung Wolfratshausen fordert Eigentümer und Empfangsberechtigte von Fundrädern sowie sichergestellten Fahrrädern auf, ihre Rechte bis spätestens 7. Mai 2026 im Fundbüro anzumelden.

Diese Aufforderung betrifft alle Fahrräder, E-Bikes und Tretroller, die bis einschließlich Oktober 2025 an das Fundbüro der Stadtverwaltung Wolfratshausen eingereicht wurden. Die Meldung der Rechte muss gemäß § 980 Abs. 1 BGB und § 979 BGB erfolgen.

Wer ein Fahrrad vermisst, muss im Fundbüro Wolfratshausen bestimmte Unterlagen vorlegen, um einen Abgleich mit den vorhandenen Fundrädern zu ermöglichen. Dazu gehören ein Eigentumsnachweis, wie beispielsweise ein Kaufbeleg, eine Reparaturrechnung, ein Fahrradpass, die Rahmennummer oder eine Fotoaufnahme. Zusätzlich ist eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorzulegen, die bei einer Polizeiinspektion eingereicht wurde.

Nach Ablauf der Meldefrist werden Finder, die einen Eigentumsanspruch auf ein Fundfahrrad gestellt haben, angeschrieben, sofern sich kein Eigentümer im Fundbüro oder bei der Polizeiinspektion Wolfratshausen gemeldet hat.

Fahrräder, bei denen kein Eigentumsanspruch seitens eines Eigentümers, Besitzers oder Finders besteht oder geltend gemacht wurde, werden nach Fristablauf versteigert, verwertet oder bei schlechtem Zustand verschrottet.

Sollte eine Übereinstimmung der vorgelegten Unterlagen mit einem im Bestand befindlichen Fund- oder sichergestellten Fahrrad festgestellt werden, kann der Anspruch schriftlich bei einem Sachbearbeiter des Fundbüros Wolfratshausen eingereicht werden. Das Fundbüro vereinbart Abholtermine sowohl für Eigentümer zugeordneter Räder als auch für Finder mit Anspruch auf ein abgegebenes Fundfahrrad.

Vor einem Besuch des Fundbüros ist es ratsam, einen Termin mit einem Sachbearbeiter unter der Telefonnummer 08171/214-0 zu vereinbaren.

Bildquelle: Markt Holzkirchen (Symbolbild)