Landräte und Bürgermeister: Am 22. März ist Stichwahl

Am kommenden Sonntag finden in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen entscheidende Stichwahlen statt. Dabei werden nicht nur die neuen Landräte bestimmt, sondern auch mehrere Bürgermeisterämter abschließend festgelegt.

Nach den Kommunalwahlen vom 8. März 2026 sind in den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen noch zahlreiche politische Ämter unbesetzt. Die Bürgerinnen und Bürger sind daher am Sonntag, den 22. März, erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und in Stichwahlen die jeweiligen Amtsinhaber zu bestimmen.

Im Landkreis Miesbach treten Jens Zangenfeind von der Freien Wählergemeinschaft und Franz Schnitzenbaumer von der CSU zur Landratswahl an. Im ersten Wahlgang lag Zangenfeind mit 45,3 Prozent deutlich vor Schnitzenbaumer, der 25,6 Prozent der Stimmen erhielt.

Noch spannender wird es im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Hier stehen sich die Landratskandidaten Thomas Holz von der CSU mit 38,5 Prozent und Ludwig Schmid von den Freien Wählern mit 36,3 Prozent gegenüber.

Zusätzlich zu den Landratsposten finden in beiden Landkreisen auch Stichwahlen um Bürgermeisterämter statt. Im Landkreis Miesbach sind die Städte und Gemeinden Miesbach, Valley, Waakirchen und Weyarn betroffen. In Miesbach kämpfen Gerhard Braunmiller (CSU) und Thomas Acher (SPD) um das Amt. In Valley treten Bernhard Schäfer (FWG) und Johannes Schneider (SPD) an. Waakirchen wählt zwischen Norbert Kerkel (FWG) und Rudolf Reber (ABV), während in Weyarn Florian Holzmann-Penzenstadler (CSU) und Simon Pause (SPD) in die Stichwahl gehen.

Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen sind die Bürgermeisterämter in Geretsried, Wolfratshausen und Münsing noch offen. In Münsing entscheidet sich die Wahl zwischen Hubert Bernwieser jun. (Wählergruppe Münsing) und Manuel Seltier (CSU). In Wolfratshausen treten Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung Wolfratshausen) und Günther Eibl (CSU) an. In Geretsried stehen Michael Müller (CSU) und Patrik Kohlert (Geretsrieder Liste) zur Wahl.

Quelle: Landratsämter, Städte und Gemeinden
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