Mietpreisbremse gilt ab Januar auch für Kommunen im Alpenwelle-Land

Die Mietpreisbremse in Bayern wird deutlich ausgeweitet und gilt ab Januar 2026 für deutlich mehr Städte und Gemeinden. Ziel ist es, den Preisanstieg bei Mieten zu begrenzen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Das bayerische Kabinett billigte eine neue Gebietskulisse, die künftig 285 statt bisher 208 Städte und Gemeinden umfasst. In Oberbayern fallen zahlreiche Kommunen neu unter die verschärften Regeln.

Kern der Regelung ist, dass bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Mieterhöhungen gelten in vielen Fällen Obergrenzen von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Zusätzlich greift ein erweiterter Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wird die Mietpreisbremse ab 1. Januar 2026 auf Bad Heilbrunn, Dietramszell, Jachenau, Kochel am See, Greiling und Sachsenkam ausgeweitet. Im Landkreis Miesbach kommen Valley, Waakirchen und Warngau neu hinzu, während Bad Wiessee, Rottach-Egern und Schliersee aus der Gebietskulisse herausfallen.

Mit der Ausweitung soll vor allem Menschen mit normalen Einkommen, Familien und Senioren der Zugang zu Wohnraum erleichtert werden. Die Staatsregierung plant, die Regelung auf Basis der verlängerten bundesrechtlichen Vorgaben bis Ende 2029 anzuwenden.

Quelle: Bayerische Staatsregierung