Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Jetzt noch Zuschuss beantragen

Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen können noch bis 1. Dezember 2025 Anträge auf eine Sonderzahlung für ihre Wochenbettbetreuung stellen. Der Zuschuss wird aus Landesmitteln und Eigenmitteln des Landkreises finanziert.

Der Freistaat Bayern bewilligt dem Landkreis eine Zuwendung von rund 22.000 Euro, die durch eigene Mittel auf knapp 24.500 Euro aufgestockt wird. Anspruchsberechtigt sind Hebammen, die im Jahr 2025 mindestens 15 Mütter mit Erstwohnsitz im Landkreis in der Wochenbettbetreuung mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreuen. Wer mindestens 25 Mütter begleitet, erhält eine höhere Förderung.

Die Anträge sind beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, einzureichen. Das Landratsamt hat die im Landkreis tätigen Hebammen bereits informiert. Wer keine Nachricht erhalten hat, kann sich per E-Mail an abteilung1@lra-toelz.de wenden.

Die Sonderzahlung stärkt die Hebammenversorgung im Landkreis und würdigt den wichtigen Beitrag der Fachkräfte in der Nachsorge junger Familien. Nach Abschluss der Antragsfrist wird der Landkreis die Zuschüsse an die berechtigten Hebammen auszahlen.

Quelle: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen