A8-Durchfahrtsverbote reduzieren Ausweichverkehr

Der Landkreis Rosenheim hat nach dem ersten Wochenende der neuen Durchfahrtsverbote bei Stau ein positives Fazit gezogen. Die Regel gilt seit Freitag, 15. August 2025, jeweils Freitag bis Sonntag sowie an bayerischen Feiertagen, sobald sich Stau auf der A8 bildet.

Die Polizei führte 258 Kontrollen durch. 106 Fahrer wurden auf die A8 zurückgewiesen. 79 Verkehrsteilnehmer wurden verwarnt oder beanstandet. Der Schwerpunkt lag unter anderem im Bereich Rosenheim und Bad Aibling.

Betroffen sind die A8-Abfahrten Bad Aibling, Rosenheim-West, Rosenheim, Rohrdorf, Achenmühle, Frasdorf, Bernau und Felden. An diesen Knoten griff das Abfahr- und Durchfahrtsverbot, sobald sich Stau bildete; Ziel- und Quellverkehr blieb erlaubt. Die Kontrollen liefen im regulären Streifendienst stichprobenartig.

Behörden und Gemeinden berichteten von spürbar weniger Ausweichverkehr im Korridor Bad Aibling bis Bernau, wenn das Verbot aktiv war. Die Regel gilt weiterhin an Wochenenden und Feiertagen; Autofahrer sollten Beschilderung beachten und bei Stau auf der A8 bleiben.


Quelle: Landratsamt Rosenheim; Polizei;