Bromme-Streit: Miesbacher Landkreis statt Sparkasse zuständig

Im Streit zwischen Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee hat das Oberlandesgericht München gestern klargestellt: Nicht die Sparkasse, sondern der Landkreis Miesbach hätte verklagt werden müssen – mit dem bestand nämlich ein Vertrag. Bromme fordert einst zugesagte 12.000 Euro Ruhegeld im Monat, die Sparkasse will bereits ausgezahlte 15.000 Euro zurück. Der Richter empfahl beiden Seiten, ihre Klagen zurückzuziehen. Hintergrund ist Brommes Verurteilung wegen Untreue in 30 Fällen. Das Urteil des laufenden Verfahrens soll am 28. Juli fallen.