Urteil nach Todesdrohungen in Holzkircher Asylunterkunft

Ein 52-Jähriger soll in einer Holzkirchner Asylunterkunft Wachmänner beleidigt und mit dem Tode bedroht haben. Vor Gericht stritt der aus der Türkei stammende Mann die Vorwürfe ab und beklagte sich über Schikanen. Der Richter war davon nicht überzeugt und verhängte eine Strafe von 50 Tagessätzen à zehn Euro.