Neue Katzenschutzverordnung im Landkreis Weilheim-Schongau

Der Landkreis Weilheim-Schongau erlässt eine neue Katzenschutzverordnung. Sie soll laut Landratsamt dem Schutz freilaufender Katzen dienen. Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten tritt sie zum 1. November in Kraft. Freilaufende Katzen müssen Halterinnen und Halter registrieren lassen. Wer seine Katzen unkontrolliert laufen lassen will, muss diese mit einem Chip oder einer Tätowierung ausstatten lassen, damit sie eindeutig zugeordnet werden kann. Hintergrund sei die Sorge von Bürgerinnen und Bürgern. Seit vielen Jahren erreichten das Veterinäramt immer wieder Berichte über kranke und verletzte verwilderte Katzen. Die Kennzeichnung der Katzen helfe dabei, das Ausmaß der tatsächlich freilebenden und somit herrenlosen Katzen zu ermitteln.