Kesselberg-Regelung für Motorradfahrer bleibt

Von 1. April bis zum 31. Oktober dürfen Motorradfahrer zwischen 15 und 22 Uhr nicht den Kesselberg hinauffahren. Diese Regelung gilt ab diesem Jahr fest. In den vergangenen zwei Jahren galt das zunächst als Testzeitraum. Die gesammelten Daten zeigen laut Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, dass die Zahl der Motorradunfälle zwischen Kochelsee und Walchensee stark zurückgegangen ist. Die Unfallkommission stimmte daher dafür, die Regel beizubehalten. Die meisten Unfälle der letzten fünf Jahre hatten sich zwischen 15 und 22 Uhr ereignet, schwere Unfälle wurden zu 91 Prozent von Motorradfahrern verursacht.