Schonzeit-Aufhebungsverordnung ist rechtswidrig

Eine neue Verordnung, die Schonzeit für Gams-, Reh- und Rotwild im bayerischen Bergwald aufzuheben, ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Ansbach erklärt. Die Verordnung wurde nach einer Klage vom Verein Wildes Bayern sofort gestoppt. Die Ministerien, die die Verordnung auf den Weg brachten, hatten laut des Vereins die rechtlichen Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt. Wildes Bayern und der Bayerische Jagdverband begrüßen die Entscheidung.

Bildquelle: (c) Wildes Bayern e. V. / Moni Baudrexl