Im Tölzer Landkreis gibt es insgesamt rund 2.900 Kilometer kleine Gewässer. Wie das Wasserwirtschaftsamt mitteilte, wurden diese von einem Team untersucht und nach gesetzlichen und fachlichen Vorgaben bewertet. Der Grund dafür: Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz müssen Gewässerlandstreifen angelegt werden. Das Bedeutet, dass es verboten ist diese Bereiche garten- oder ackerbaulich zu benutzen. Laut eines Sprechers des Wasserwirtschaftsamtes erfüllen rund 90 Prozent der untersuchten kleinen Gewässer die Voraussetzungen zum Anlegen eines solchen Gewässerlandstreifens. Diese sind in einer Hinweiskarte zusammengefasst, die auf der Webseite des Wasserwirtschaftsamts Weilheim abrufbar sind. Betroffene Gartenbauer und Landwirte können bis zum 25. Januar Einwand gegen die Feststellung erheben.