📊 Auf einen Blick:
• Was: EU-gelistete invasive Pflanze mit Gesundheitsrisiken
• Wo: Besonders stark in Bayern und Hessen verbreitet
• Seit wann: Zunehmend seit rund 50 Jahren
• Betroffene: Gefahr für Menschen, Eingriffe durch Kommunen und Eigentümer
Der Riesen-Bärenklau hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark verbreitet und gilt seit 2017 EU-weit als invasive Art. Besonders betroffen sind Mittel- und Nordbayern sowie Gebiete in Hessen. Die Pflanze ist für ihre schnelle Ausbreitung bekannt und stellt durch ihren giftigen Pflanzensaft ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.
Die EU-Verordnung schreibt Managementmaßnahmen gegen den Riesen-Bärenklau vor, jedoch besteht keine allgemeine Pflicht zur sofortigen Vernichtung. Auf Privatgrundstücken gibt es weder eine Melde- noch Bekämpfungspflicht, doch Behörden empfehlen dringend, Pflanzen frühzeitig zu entfernen. Im öffentlichen Raum übernehmen vielerorts Kommunen die Bekämpfung, etwa durch das Ausgraben oder maschinelle Entfernung.
Die Pflanze stammt ursprünglich aus dem Kaukasus und gedeiht vorwiegend an feuchten, nährstoffreichen Standorten wie Wegrändern, Flussufern und Waldrändern. Sie kann bis zu 50.000 Samen pro Pflanze ausbilden, die über 100 Jahre im Boden keimfähig bleiben. Besonders gefährlich ist der phototoxische Pflanzensaft, der bei Hautkontakt mit Sonnenlicht schwere Verbrennungen und Narben verursachen kann.
Für die Bekämpfung empfehlen Fachstellen das Tragen von Schutzkleidung sowie das Entfernen der Blütenstände vor der Samenreife und das tiefe Ausgraben der Wurzeln. Mehrere Kommunen – etwa Riedstadt und der Bodenseekreis – rufen Bürger:innen aktiv zur Mitwirkung auf. Damit bleibt die Eindämmung des Riesen-Bärenklaus eine gemeinsame Aufgabe von Behörden und privaten Eigentümern.
Quelle: EU-Verordnung, Polizei und Kommunen (u. a. Riedstadt, Bodenseekreis), Landesbehörden Bayern