Der Freistaat Bayern darf der Gemeinde Greiling vorläufig keine Asylbewerber mehr zuweisen. Das hat das Verwaltungsgericht München gestern in einem Eilbeschluss entschieden. Die Zuweisung durch das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ist demnach rechtswidrig. Die Gemeinde Greiling verklagte zuvor den Freistaat, da sie laut Bürgermeister Anton Margreiter keine Aufnahmekapazitäten für Geflüchtete habe. Der Beschluss ist vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache. Ein entsprechender Unterlassungsantrag der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern wurde allerdings abgelehnt.