Hochwasser im Alpenwelle-Land – Sonderregelungen für Heizungstausch

Das Landratsamt Weilheim-Schongau informiert darüber, dass es aufgrund des Hochwassers im Juni in Bayern besondere Regeln für die Förderung des Heizungstauschs gibt. Betroffene können sich kostenlos von der Verbraucherzentrale Bayern beraten lassen. Die Sonderregelungen betreffen die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. So können Betroffene auch vor Ablauf der normalen Nutzungsdauer eine neue Heizung gefördert bekommen. Außerdem erhalten sie den Klimageschwindigkeitsbonus, auch wenn die alte Heizung beschädigt ist. Mehr Infos gibt’s online bei der Verbraucherzentrale.